Re: der Tanz der Arroganz - US-Richter: FBI-Hack war legal

Posted by admin on April 30th, 2008 — Posted in Allgemein

hackIn dem 4. Verfassungszusatz steht etwas von “Menschen” nicht von
> “US-Bürgern”, der Richter pflegt offenbar einen ziemlich laschen
> Umgang
> mit dem Gesetz. Aber was soll man zu den Amis noch sagen, sie
> halten
> sich nur so lange an Gesetze, wie sie Ihnen zu Gute kommen. Wer tut
> schon was dagegen?
Ganz so klar ist das nicht. Dort steht
“The right of the people to be secure in their persons, houses, papers,
and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be
violated, and no warrants shall issue, but upon probable cause,
supported by oath or affirmation, and particularly describing the place
to be searched, and the persons or things to be seized.”
Nun mein People aber nicht nur Menschen, sondern es kann auch Volk
heissen. Es kommt jetzt darauf an, welche Leute gemeint sind. Nimmt man
die Präambel “We the people of the United States…” so kann man
durchaus vertreten, People mein hier - meinetwegen auch in der
historischen Auslegung - nur das Staatsvolk, die Einwohner. Das ist
sogar ziemlich logisch, denn eine Schutz-Garantie für Ausländer, im
Ausland wird wohl keine Verfassung haben.
In unserem Grundgesetz ist es etwas einfacher. Es gibt “Jeder hat…”
und “Jeder Deutsche hat…”. Im Rahmen der Bindung der Gewalten an die
Grundrechte und dem sehr schön weiten Art. 2 tuen sich solche Lücken
wie scheinbar vorliegend in der US-Verfassung nicht auf.
Stephan

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